Gleichstellung

Wir Gleichstellungsbeauftragten stehen für die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern, die wir im Rahmen unserer Funktion fördern und soweit möglich durchsetzen. Den rechtlichen Rahmen dazu geben uns das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz (NGG) und Teile des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) vor.


Im Falle von sexueller Belästigung oder Diskriminierungen sind wir eine wichtige Anlaufstelle. Unsere Expertise sowie wertvoller Beitrag zu niedrigschwelligen psychosozialen Beratungsangeboten wird sogar von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewürdigt (siehe Link).

Die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb unserer Behörde:

  • Wir sind unabhängig und nicht weisungsgebunden!
  • Wir sind für alle ansprechbar!
  • Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!
  • Wir sind befugt, Entscheidungen der Organisation zu beanstanden!
  • Wir sind unabhängig und dürfen uns parallel nicht in der Personalvertretung engagieren!

Uns ist es wichtig, stets ein offenes Ohr für alle Beschäftigten in unserer Behörde haben, denen wir uns verpflichtet fühlen! Wir engagieren uns dafür, dass sich möglichst alle in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld wohlfühlen und ein von Vertrauen geprägtes Miteinander gelebt und gepflegt werden kann.


Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie uns gerne eine E-Mail an:

gleichstellungsbeauftragte@zpd.polizei.niedersachsen.de.

Gleichstellung  
Kontakt

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Gleichstellungsbeauftragte
Tannenbergallee 11
30163 Hannover
Telefon: 0511 9695-1009

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